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   VGH Bayern, 29.04.2016 - 22 C 16.530   

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https://dejure.org/2016,10767
VGH Bayern, 29.04.2016 - 22 C 16.530 (https://dejure.org/2016,10767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2016 - 22 C 16.530 (https://dejure.org/2016,10767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2016 - 22 C 16.530 (https://dejure.org/2016,10767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Klage wegen der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

  • rewis.io

    Streitwert für Abschlussprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1 und 2
    Streitwert für eine Klage wegen der Abschlussprüfung der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Klage wegen der Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 08.05.2014 - 22 C 14.1018

    Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung zum

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2016 - 22 C 16.530
    Zu derartigen Prüfungen, für deren "Wert" in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten mindestens 15.000 EUR als angemessen empfohlen werden, zählen nach der vom Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. Mai 2014 - 22 C 14.1018 - Rn. 6 näher dargelegten Kriterien nur solche Prüfungen, deren Bestehen den Zugang zu einem Beruf eröffnet, der kraft öffentlichen Rechts nur nach erfolgreicher Ablegung dieser Prüfung ausgeübt werden darf; das Bestehen der Prüfung bildet demnach in solchen Fällen eine subjektive Berufszulassungsschranke.

    Dies ergibt sich zwar - anders als in dem vom Verwaltungsgerichtshof mit dem Beschluss vom 8. Mai 2014, a. a. O., entschiedenen Fall - nicht unmittelbar aus der Ausbildungsverordnung (dort: § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik vom 30.11.2004, BGBl I S. 3133).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs, den Streitwert von Verfahren, die - wie hier der Fall - "nicht berufseröffnende" Prüfungen (d. h. solche Prüfungen, deren Bestehen nicht Voraussetzung für die Aufhebung einer subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist), zum Gegenstand haben, in Übereinstimmung mit der Empfehlung in der Nummer 36.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Auffangwert anzusetzen (BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B. v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B. v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B. v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B. v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11).
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    Für den angesprochenen Bieterkreis war ohne weiteres erkennbar, dass der erfolgreiche Abschluss einer mehrjährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gegenüber der nach einem relativ kurzen Lehrgang abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a GewO eine Zusatzqualifikation darstellt und keineswegs mit der Ablegung einer solchen Sachkundeprüfung identisch oder von ihr inhaltlich umfasst ist (dazu z.B. LAG Düsseldorf, Beschl. v. 22.05.- - 12 TaBV 131/12 - Bay.VGH, Beschl. v. 29.04.2016 - 22 C 16.530 -).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 C 19.455

    Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung "geprüfter Bilanzbuchhalter" -

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des beschließenden, für das Recht der berufsbezogenen Prüfungen zuständigen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Abgrenzung zwischen den "(sonstigen) berufseröffnenden Prüfungen" im Sinn der Nummer 36.3 des Streitwertkatalogs und den von der Nummer 36.4 erfassten "sonstigen Prüfungen" in der Weise vorzunehmen, dass der erstgenannten Kategorie nur solche Prüfungen unterfallen, deren Bestehen Voraussetzung für die Aufhebung einer öffentlich-rechtlichen subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist (BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B.v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11; B.v. 27.6.2018 - 22 CE 18.1073 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 22 C 20.1588

    Festsetzung des Streitwertes in Verfahren wegen handwerksrechtlicher Prüfungen

    Das Kriterium der durch die Prüfung bewirkten Aufhebung einer öffentlich-rechtlichen Berufszugangsschranke erlaubt eine eindeutige Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen der Nummern 36.3 und 36.4 des Streitwertkatalogs; den Rechtsschutzsuchenden und ihren anwaltlichen Beratern wird auf diese Weise eine zuverlässige Prognose des mit dem Beschreiten des Rechtswegs einhergehenden Kostenrisikos ermöglicht (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 22 C 19.455 - juris Rn. 8); eine darüberhinausgehende Differenzierung ist nicht geboten und wäre kaum praktikabel (BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6-11).
  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 22 CE 18.1073

    Keine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Revierjagdmeisterprüfung

    Es entspricht gefestigter Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs, den Streitwert von Verfahren, die - wie hier der Fall - "nicht berufseröffnende" Prüfungen (d.h. solche Prüfungen, deren Bestehen nicht Voraussetzung für die Aufhebung einer subjektiven Zulassungsschranke für die Aufnahme einer bestimmten beruflichen Tätigkeit ist) zum Gegenstand haben, in Übereinstimmung mit der Empfehlung in der Nummer 36.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem Auffangwert anzusetzen (BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2; B.v. 8.5.2014 - 22 C 14.1018 - juris Rn. 6 f.; B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.439 - juris; B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris Rn. 6 - 11).
  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 2 K 16.02202

    Abschlussprüfung zum Kaufmann für Bürokommunikation

    Dies habe auch der BayVGH (Az. 22 C 16.530) entschieden und in seiner Begründung eine subjektive Berufszulassungsschranke verneint.
  • VGH Bayern, 10.08.2016 - 22 C 16.1334

    Streitwertfestsetzung nach dem Auffangwert bei Anfechtungsklage gegen

    Die Empfehlungen im Streitwertkatalog erlauben in aller Regel eine hinreichend differenzierte Bemessung der Streitwerte, die sowohl den Interessen der Beteiligten eines Rechtsstreits (auf der Seite des Rechtsuchenden wie auf der Seite der Rechtsverteidigung) als auch einer praktikablen Handhabung Rechnung trägt (BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 22 C 16.530 - juris, Rn. 11).
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